Hier erklären wir euch wie Ihr für eure Bienen ein Gesundheitszeugniss beantragt.

Bevor ein Gesundheitszeugnis (auch als Wandergenehmigung oder als Seuchenfreiheitsbescheinigung bezeichnet) beantragt wird, sollten Planungen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht vorausgehen, denn die Erstellung des Zeugnisses sowie die damit verbundenen Futterkranzproben kosten Zeit und Geld. Grundsätzlich gilt: Für jeden Bienentransport ist ein Gesundheitszeugnis für den Bienenstand, von dem die Völker abtransportiert werden, notwendig, unabhängig davon, wohin die Völker transportiert werden. Dabei gilt gleichzeitig, dass ein Gesundheitszeugnis eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer von maximal neun Monaten ab Entnahme der Futterkranzprobe hat. Maximal deswegen, weil die Gültigkeit eines Gesundheitszeugnisses grundsätzlich mit dem Kalenderjahr endet, es sei denn, die Futterkranzprobe wurde erst ab dem 1. September gezogen, dann gilt das Gesundheitszeugnis für neun Monate auch ins neue Jahr hinein.

In zeitlicher Hinsicht sollte also geplant werden wann man seine Völker transportieren möchte. Für diejenigen, die bestimmte Trachten anwanden wollen, ist es sinnvoll das Gesundheitszeugnis im Frühjahr, etwa 6 Wochen vor der Wanderung zu beantragen, damit es auch noch Gültigkeit hat, wenn man die Völker wieder zurück an seinen Heimatstand stellen möchte. Wenn man hingegen frühzeitig im Jahr seine Volker verkaufen möchte, wenn die anderen Imker ihre Winterverluste ausgleichen wollen, ist es hingegen sinnvoller die Futterkranzproben im Herbst ziehen zu lassen und dabei geht man dann allerdings das Risiko ein dass man mehr Völker beprobt als man dann am Ende aus Wind hat

Was die räumliche Planung betrifft, ist es wichtig zu wissen, dass an einem Stand immer alle Volker beprobt werden müssen, dass aber nicht alle Stände einer Imkerei untersucht werden müssen.