Im Imkerverein Sickingmühle-Marl e. V. gibt es zur Zeit drei Bienensachverständige (BSV):

Die Bienensachverständigen haben keinen festen räumlichen Zuständigkeitsbereich, dennoch sind hier die Wohnorte angegeben, um Fahrtkosten ggf. minimieren zu können.

Für welche Dienstleistungen wird ein Bienensachverständiger in Anspruch genommen:

Ein Bienensachverständiger ist für die Entnahme von Futterkranzproben im Rahmen der Beantragung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung bzw. Wandergenehmigung  für die Bienenvölker. Darüber hinaus können die Bienensachverständigen auch in allen anderen Fragen der Bienengesundheit angesprochen werden.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass manche Bienenkrankeiten anzeigepflichtig sind. Aktuell sind dies

Um der Anzeigepflicht nachkommen zu können, muss jeder Imker in der Lage sein, die Anzeichen dieser Bienenseuchen zu erkennen – und damit es erst gar nicht zum Seuchenausbruch kommt, sollte jeder Imker auch die relevanten Ausbreitungswege und Vorbeugungsmaßnahmen kennen. Hier ist jeder Imker selbst in der Verantwortung, sich zu informieren. Wer sich unsicher ist, ob sein Kenntnisstand ausreicht, findet im Bienensachversändigen seines Vertrauens einen geeigneten Ansprechparnter.